Auszüge aus dem Jahresbericht 2023
der Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
zur Vollausstattung mit Führungsmitteln und zur Digitalisierung
„Mit einer zweistelligen Milliardensumme aus dem Sondervermögen will die Bundeswehr die digitale Vernetzung der Streitkräfte vorantreiben. Einer der Schwerpunkte ist das Battle Management System (BMS), die neue streitkräftegemeinsame Technologie zur Digitalisierung land-basierter Operationen (D‑LBO). Es setzt die Streitkräfte in die Lage, aktuelle Lagebilder in Echtzeit darzustellen und Informationen digital sowie interoperabel zwischen Gefechtsständen und Einheiten national und international auszutauschen. Damit verbunden ist die dringend notwendige und nachhaltige konsequente Standardisierung von Hardware und Software. Die Ausstattung der dafür eingeplanten etwas mehr als 1.000 Fahrzeuge der Bundeswehr ist im Berichtsjahr erfreulicherweise fast vollständig abgeschlossen. Ausstattung heißt leider nicht gleich vollumfängliche Nutzbarkeit. In den Landstreitkräften ist die Anzahl der eingebundenen aktiven Nutzerinnen und Nutzer beim Battle Management System noch steigerungsfähig. Die volle Leistungsfähigkeit ist noch nicht ausgeschöpft. Eine Komponente für eine vollumfängliche Anwendung des Systems ist die Ausstattung mit modernen Funkgeräten.
Veraltete Funktechnik ist ein Dauerbrenner bei Truppenbesuchen, auch im Berichtsjahr.
• Soldatinnen und Soldaten berichteten über Schwierigkeiten, unterschiedlichste Insellösungen einzurichten, die aufgrund ihrer veralteten Funkgeräte zur Kommunikation mit den NATO-Partnern erforderlich seien. Andere kritisierten, sie verfügten zwar über modernere Funkgeräte, diese seien aber mit altem parallel genutztem Gerät nicht kompatibel. An einem anderen Standort fehlten sieben Funkgeräte des Typs PRC 117, sodass man dort bei Übungen auf Behörden-funkgeräte zurückgreife.
Schwierigkeiten bereitet leider auch der Einbau der beschafften 20.000 zeitgemäßen Funkgeräte in die verschiedenen Fahrzeugkonfigurationen.
Für die Division 2025 ist eine zeitgemäße Funkgeräteausstattung allerdings wichtig. Es ist deshalb die richtige Entscheidung des Ministeriums, alle denkbaren Ressourcen zu mobilisieren, um die schnelle Musterintegration für Fahrzeuge zu erreichen, die für einen vollständigen Gefechtsverband erforderlich sind. Die Division 2025 wird im internationalen Verbund führungsfähig sein, kann allerdings zunächst nicht ihre volle Leistungsfähigkeit entfalten. Die vom Ministerium geplante temporäre Mischausstattung mit Funkgeräten bedeutet allerdings für alle Betroffenen auch einen Mehraufwand in der Ausbildung, der Übung und in den Einsätzen.
Erfreulich ist, dass für die VJTF nach Auskunft des Verteidigungsministeriums der mit der Einführung des Battle Management Systems beabsichtigte Fähigkeitszugewinn erreicht ist. Eine digital vernetzte Gefechtsführung national und im Bündnis sei demnach möglich.
Anders sieht es in der Vorbereitung zur eFP Battlegroup in Litauen aus:
• Beim Besuch des Panzerlehrbataillons 93 in Munster berichtete der Kommandeur über fehlende Satellitenkommunikation beziehungsweise digitale Funkmöglichkeiten. Zur Vorbereitung des Auftrages eFP Litauen bedürfe es aber dringend eines voll funktionsfähigen Gefechtsstandes.
Auch bei der eFP Battlegroup vor Ort war die Lage im Jahr 2023 noch verbesserungsbedürftig:
• Beim gemeinsamen Truppenbesuch der Wehrbeauftragten mit ihren niederländischen und norwegischen Amtskollegen im März standen dem deutschen Verband keine digitalen, kryptierfähigen Funkgeräte zur Verfügung. Die geschilderten Probleme bestanden beim erneuten Besuch der Wehrbeauftragten im Dezember unverändert fort. Dies erschwere die Verständigung mit den Partnernationen erheblich. Behelfsmäßige Abhilfe biete seit einiger Zeit ein Multinationaler Interoperabler Funkanschaltpunkt.
Das System, welches der Wehrbeauftragten bereits zuvor beim Truppenbesuch bei der Panzergrenadierbrigade 37 „Freistaat Sachsen“ in Frankenberg vorgestellt wurde, kann verschiedene Funksysteme und auch Geräte miteinander verbinden und kombinieren. Analoge und digitale Funksprüche werden damit in der Praxis kompatibel gemacht. Das ist ein Fortschritt, aber keine abschließende Lösung insbesondere im multinationalen Verbund. Die deutschen Soldatinnen und Soldaten der eFP Battlegroup in Litauen sollen nach Auskunft des Verteidigungsministeriums 2024 endlich zeitgemäße kryptierte Funkgeräte erhalten.
Mit dem Sondervermögen ist die noch vor zwei Jahren angedachte Reproduktion von Funkgeräten mit veralteter Technik aus den 1980er Jahren laut Verteidigungsministerium hinfällig.
Das System „Zellulare Netze verlegefähig“ ist ein Baustein der Digitalisierung landbasierter Operationen. Das System dient der Vernetzung von Gefechtsständen. Für die klassische taktische Vernetzung spielt das System in der Praxis eine untergeordnete Rolle und berührt die Ausstattung der Division 2025 nur am Rande. Das ist insofern eine gute Nachricht, weil im Berichtsjahr eine weitere Verzögerung für die Auslieferung der Systeme eingetreten ist. Diese sei, so das Verteidigungsministerium, durch Probleme bei der Integration der Software und daraus resultierender Verzögerungen bei der Erstellung der Dokumentation und der Durchführung der Ausbild-ung erfolgt. Früheste Auslieferung des ersten Seriensystems sollte November 2023 sein, das letzte Seriensystem werde erst im November 2025 folgen. Vielleicht reicht dies noch für die Ausstattung der Division 2025.“ (WBdBT-Bericht 2023, S. 32 f. – Ziff. 5/ Material — Vollausstattung)
„Der Ausbau der digitalen Infrastruktur der Bundeswehr ist weiterhin nicht zufriedenstellend. Insbesondere die Anbindung und Bereitstellung von Hochgeschwindigkeitsinternet in den Liegenschaften darf in der heutigen Zeit keine Frage mehr sein. Eine bedarfsgerechte Versorgung mit WLAN ist ein wesentlicher Attraktivitätsfaktor. Im Rahmen des Projekts „Internet in Unterkünften“ hat die Bundeswehr knapp 2.000 Unterkunftsgebäude in über 230 Liegenschaften mit kostenlosem WLAN ausgestattet. Mit Programmabschluss Ende 2022 stand damit in 93 Prozent der umfassten Gebäude ein drahtloser Internetzugang vollständig und zu 97 Prozent zumindest auch teilweise zur Verfügung. Die hohe Akzeptanz dieses Angebots zeigt sich darin, dass zu Beginn des Berichtsjahres knapp 175.000 Nutzerinnen und Nutzer registriert waren.
So positiv dieses Bild erscheint, gilt es nur für die Liegenschaften, die das Programm „Internet in Unterkünften“ einschloss. Hier zeigen sich die nachteiligen Auswirkungen inzwischen revidierter früherer Standortentscheidungen:
• Zu Recht beklagte sich ein Soldat darüber, dass die Nutzung des WLAN in der Hugo-Junkers-Kaserne in Alt-Duvenstedt Geld koste, an anderen Standorten hingegen regelmäßig gratis sei. Aufgrund der zunächst beabsichtigten Schließung der Kaserne war keine Aufnahme in das Programm „Internet in Unterkünften“ erfolgt. Dabei, so das Verteidigungsministerium, bleibe es auch vorerst, da weiterhin Entscheidungen darüber ausstünden, welche Gebäude in der Nutzung blieben. Seit 2015 könne die Truppe vor Ort aber auf kostenpflichtige Hotspots eines privaten Anbieters zurückgreifen.
Nach einer Intervention der Wehrbeauftragten hat sich eine Lösung gefunden: Die Kosten für den Internetzugriff von monatlich 9,95 Euro können sich die Soldatinnen und Soldaten auf Antrag aus den Betreuungstiteln der Truppenteile erstatten lassen. Diese Entscheidung des Ministeriums im Sinne der Truppe ist sehr erfreulich. Eine pragmatische Lösung wäre auch für die Lehr-gangsteilnehmerinnen und ‑teilnehmer in der Starkenburg-Kaserne der Betreuungsstelle für zivilberufliche Aus- und Weiterbildung in Darmstadt erforderlich:
• Diese Liegenschaft wird wegen beabsichtigter Schließung ebenfalls nicht in das Programm „Internet in Unterkünften“ einbezogen. Nachdem dann auch der bisherige externe WLAN-Anbieter nicht mehr zur Verfügung stand, gibt es keine WLAN-Versorgung mehr. Es bleibt zu hoffen, dass die Bundeswehr einen alternativen Anbieter gewinnen kann.
Nicht nur in den Unterkunftsgebäuden ist die flächendeckende Bereitstellung von WLAN dringend erforderlich, sondern auch in anderen Bereichen:
• So gibt es in den Unterrichtsräumen des Zentrums Innere Führung in Koblenz kein öffentliches WLAN, wie die Wehrbeauftragte bei ihrem Besuch erfuhr. Gemäß der ministeriellen Stellungnahme sieht das Zentrum Innere Führung ebenfalls den klaren Bedarf der Vernetzung mittels WLAN und LAN, um das Trainingsangebot attraktiver und moderner zu gestalten, und wird daher die entsprechenden Infrastrukturmaßnahmen beantragen.
Ernüchternd ist allerdings die Aussage des Verteidigungsministeriums, dass eine Realisierung im Rahmen eines regulären Infrastrukturvorhabens nicht vor 2030 zu erwarten sei. Dies verdeutlicht einmal mehr die überbordende Verkomplizierung in der Bundeswehr. Was im privatwirtschaftlichen Bereich eine Maßnahme von wenigen Wochen wäre, streckt sich hier über mehrere Jahre. In einer digitalisierten Welt sind solche Zustände nicht tragbar. Es ist daher zielführend, dass die Vernetzung der Lehrsäle wenigstens als Zwischenlösung zunächst provisorisch erfolgen soll.
Ein ähnliches Bild ergab sich beim Ausbildungsmusikkorps der Bundeswehr in Hilden. Mit Unverständnis nahm die Wehrbeauftragte zur Kenntnis, dass die erst kürzlich errichteten Unterrichtsgebäude zwar über die technischen Voraussetzungen verfügen, aber WLAN trotz Beantragung im Jahr 2020 weiterhin fehlt. Das Verteidigungsministerium rechtfertigte sich in umständlicher Weise wie folgt:
• „Die prozessualen, technischen sowie vergaberelevanten Voraussetzungen zur Realisierung von WLAN im Ausbildungsmusikkorps sind geschaffen. Die infrastrukturellen Voraussetzungen sind durch die Dienststelle zu schaffen. Diese befinden sich derzeit in der Planung. Sobald die Infrastruktur beim Ausbildungsmusikkorps ertüchtigt worden ist, erfolgen im Anschluss die Maßnahmen zum Rollout des WLAN. Zur Ermittlung des infrastrukturellen Bedarfes in der Dienststelle wurde vor Ort die IT-Infrastruktur der relevanten Gebäude unter Beteiligung der Dienststelle geprüft und bewertet. Die Ergebnisse, einschließlich der durch die Dienststelle umzuset-zenden infrastrukturellen Maßnahmen, wurden in einem Datenanalysedokument festgehalten, mit dem Ausbildungsmusikkorps abgestimmt und dieser zur Umsetzung durch das zuständige Bundeswehrdienstleistungszentrum übergeben.“
Auf die ursprüngliche Frage, warum die WLAN-Versorgung nicht von Beginn an auch die Unterrichtsräume umfasste, ging das Ministerium nicht ein. Der öffentliche Zugang zum Internet sollte in allen Lehr- und Schulgebäuden der Bundeswehr eine Selbstverständlichkeit sein. Es wäre gut, wenn das Ministerium hier Abhilfe schaffen könnte.
Nicht mehr zeitgemäß ist das bisherige System der Bundeswehr zur IT-Ausstattung von Solda-tinnen und Soldaten:
• Bislang erfordert jeder Dienstpostenwechsel für die notwendigen IT-Anpassungen einen hohen Aufwand mit zum Teil längeren Wartezeiten, wie das Bundesministerium der Verteidigung selbst einräumte. Zudem erhalten Bundeswehrangehörige ohne aufgabenbezogene IT-Ausstattung nur in begrenztem Maße wie beispielsweise über gemeinsam genutzte IT einen Zugang zur digitalen Infrastruktur und den Online-Medien.
Abhilfe soll das Projekt Personalisierte IT-Ausstattung (pITA) schaffen. In dessen Rahmen sollen alle Nutzerinnen und Nutzer persönlich zugewiesene Endgeräte, also Laptops, Tablets oder Smartphones, erhalten und, basierend auf den zugewiesenen Nutzungsprofilen, eine Auswahl von verschiedenen Angeboten treffen können. Die Verwaltung soll durch die IT-Service-Provider erfolgen, weshalb die Mitwirkung der Dienststellen nur noch im Einzelfall erforderlich sein wird. Getrübt wird diese an sich sehr zu begrüßende Entwicklung allerdings durch die Ankündigung des Ministeriums, erst Ende 2025 die ersten Nutzerinnen und Nutzer in pITA migrieren zu können.
Zuweilen ist eine Ausstattung zum Beispiel mit moderner IT möglich, Betroffene haben aber keine Kenntnis davon:
• Ein Feldwebel kritisierte die mangelhafte Ausstattung seines Bataillons mit Rechnern. Im Schnitt acht Personen teilten sich zwei Rechner. Es fehlten im Bataillon aber nicht nur Rechner, sondern auch eine entsprechende Anzahl an Netzwerkanschlüssen in den Dienstzimmern.
Die Überprüfung durch das Ministerium ergab, dass dem Bataillon weitere, bereits vorhandene und dem Bataillon auch zustehende Geräte zur Verfügung gestellt werden könnten. Offensichtlich aus Unsicherheit oder Unkenntnis über das standardisierte Anforderungsverfahren der zuständigen IT-Koordinierungsorganisation habe das Bataillon bislang keinen Abruf dieser Geräte getätigt. Darüber hinaus habe die zuständige IT-Koordinierungsstelle das Bataillon über unterschiedliche Möglichkeiten zur ad-hoc-Erweiterung der vorhandenen Netzwerkanschlüsse in den Dienstzimmern des Bataillons informiert. Auch das war am Standort unbekannt.
Für das Bataillon sind die rasche Lieferung von Rechnern und die Erweiterung der Netzwerkanschlüsse gute Nachrichten. Zu befürchten ist aber, dass es sich bei den Hinweisen auf Unsicherheit und Unkenntnis beim Verfahren zum Abruf vorhandener IT-Technik um keinen Einzelfall in der Bundeswehr handelt. Hier könnte eine regelmäßige Unterrichtung durch die zuständigen IT-Koordinierungsstellen für mehr Handlungssicherheit sorgen.“ (WBdBT-Bericht 2023, S. 141 ff. – Ziff. 19/Digitalisierung — Informationstechnik)
„Die Digitalisierung der Stabs- und Verwaltungsprozesse trägt entscheidend zur Auftragserfüllung der Bundeswehr bei und muss vorangetrieben werden. Allerdings sollte stets in den Blick genommen werden, dass hier keine zusätzliche Bürokratie entsteht, die die Arbeitsprozesse mehr be- als entlastet. Seit Juni 2023 regelt ein neuer Erlass die Aktenführung und Schrift-gutverwaltung hinsichtlich des Umgangs mit Altdateien/E‑Mails in der Bundeswehr und der neuen digitalen Datei-/E‑Mail-Ablage. Damit gehen Veränderungen im gewohnten Arbeitsumfeld in den Dienststellen der Bundeswehr einher. Nicht selten fühlen sich betroffene Soldatinnen und Soldaten überfordert oder kritisieren einen Aufwuchs an Bürokratie. In einer Eingabe an die Wehr-beauftragte klagte ein Oberstleutnant:
• Der Erlass stelle, wenn er ordnungsgemäß angewendet werde, eine mutwillige und vorsätzliche Diensterschwernis dar. Der gesamte elektronische Schriftverkehr müsse in ein hybrides Aktensystem mit Registrierung sowohl einer Papier- als auch der elektronischen Akte überführt werden, Sicherheitskopien müssten erstellt, Altmaterial gelöscht werden. Der Verband werde mit der Umsetzung alleine gelassen.
Das Verteidigungsministerium wies darauf hin, dass auch die Bundeswehr einer Pflicht zur ordnungsmäßigen Aktenführung unterliege und der Erlass lediglich die bisher geltenden Rechtsvorschriften abbilde. Allerdings sei er, das räumt das Ministerium ein, in bestimmten Punkten missverständlich. Deshalb habe man die Eingabe zum Anlass genommen, den Erlass und vor allem die diesem zugrundeliegenden Rechtsgrundlagen noch einmal erläuternd zu kommunizieren.
Das alles ändert aber nichts an der offensichtlichen Unzufriedenheit vieler Dienststellen mit der damit einhergehenden Arbeitsbelastung. Ein wesentlicher Teil der Lösung ist die Einführung des Dokumentenmanagementsystems DokMBw-Dateiverwaltungssystem, mit dem eine Vereinfachung der Vorgangsbearbeitung und der Aktenhaltung einhergeht. Das Rollout dieses Systems begann 2018 an zunächst 70 Dienststellen mit circa 35.000 Nutzerinnen und Nutzern und wird ab Frühjahr 2025 auf die gesamte Bundeswehr übertragen sein. Die Dienststellen, die noch ohne ein Dokumentenmanagementsystem arbeiten müssen, stehen während dieser Übergangszeit tatsächlich vor die Arbeitszeit massiv steigernden Herausforderungen. Das betrifft insbesondere die Notwendigkeit des konsequenten Führens von Papierakten. Dem versucht das Ministerium durch ein niederschwelliges digitales Angebot zu begegnen, das ab 2023 ein leichtes sogenanntes Drag-and-Drop ermöglicht, mit dem digital abgelegte Dateien und E‑Mails schnell und einfach in das neue Dokumentenmanagementsystem verschoben werden können. Spätes-tens damit sollte der Kulturwandel zu schlanken Verwaltungs- und Führungsprozessen abge-schlossen sein.
Das Projekt Digitale Unterschrift ist nach wie vor nicht abgeschlossen. Nachdem die Bundeswehr Mitte 2023 die Verlängerung des Projektes befürwortete, zeigte ein Testdurchlauf mit 200 Soldatinnen und Soldaten, dass die Einführung für die gesamte Bundeswehr nur mit einem enormen Aufwand möglich wäre. Daher plant das Ministerium die Erprobung mit einer anderen technischen Lösung. Im Berichtsjahr gab es dazu allerdings keinen Vertragsabschluss, sodass mit weiteren Verzögerungen zu rechnen ist.
Dass die digitale Unterschrift nicht immer eine Beschleunigung des Arbeitsalltags bedeutet, berichtete ein Truppenversorgungsstabsoffizier der Wehrbeauftragten:
• Sachschadensmeldungen seien von allen an der Meldung Beteiligten nach Vorschriftenlage digital zu unterzeichnen. Das seien Zugführer, Kompaniechef und Truppenversorgungsstabsoffizier. Die Meldenden selbst hätten in der Regel nur über den Rechner beispielsweise des Zugführers die Möglichkeit zur digitalen Signatur. Der damit verbundene Zeitaufwand sei etwa sechsmal höher als bei einer analogen Unterschrift. Um die mit Sachschadensmeldungen einhergehenden Fristen einhalten zu können, habe man sich entschieden, meldenden Soldatinnen und Soldaten ohne Rechnerzugang das Ausdrucken und analoge Signieren zu erlauben. Um der geforderten digitalen Erstellung der Sachschadensmeldung nachzukommen, scanne man die analog signierten Seiten ein.
Auch hinsichtlich des bürokratischen Aufwandes bei der Erstellung des digitalen Lagebildes zur Personellen Einsatzbereitschaft beschwerten sich Soldatinnen und Soldaten beim Besuch des Logistikbataillons 472 in Kümmersbruck:
• Das digitale Lagebild müsse man in SASPF hinterlegen. Darin solle jede Einheit in Ampelformat (rot/gelb/grün) abbilden, wie auf einer Zeitschiene von zwei Jahren (acht Quartale) die Einsatzbereitschaft der einzelnen Soldatinnen und Soldaten aussehe. Es bedeute einen riesigen bürokratischen Aufwand dieses Lagebild zu erstellen.
Grundlage dieses im Berichtsjahr in die Nutzung überführten Tools ist das 2021 erlassene Fachkonzept Digitalisierung von Lagebildern, das auf dem Projekt Digitalisierung Lagebilder aus dem Jahr 2017 hervorging. Das Verteidigungsministerium bestätigt eine mit Beginn der Nutzung tatsächlich vorhandene zusätzliche Belastung, die sich aber mit der kontinuierlichen Nutzung sukzessive reduziere. Man erwarte eine zunehmende Automatisierung der Datenmengen, die die manuellen Erhebungs- und Abfrageprozesse vereinfache. Der Nutzen dieses Lagebildes sei unbestritten, weil es ein Frühwarnsystem für eine die Organisationsbereiche übergreifende Bewertung der Einsatzfähigkeit darstelle.
Auch die Anmeldung zum Reservistendienst ist dringend modernisierungsbedürftig:
• Ein im Heimatschutz eingesetzter Reservist kritisierte, dass bei jeder Übung ein schriftliches Einverständnis nebst Anlage benötigt werde. Dieses Formular erhalte er per E‑Mail, müsse es ausdrucken und unterschrieben zurücksenden. Sämtliche Personaldaten müssten jeweils neu eingetragen werden. Ein Abspeichern des ausgefüllten Formulars als Formatvorlage sei wegen häufiger Änderungen des Formular-Layouts nicht möglich. Bei der Sicherheitsüberprüfung habe er auf den Internetseiten des Bundesamts für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) das Programm zur elektronischen Sicherheitserklärung (ELSE) heruntergeladen und alle Angaben online eingetragen. Eine digitale Versendung sei aber nicht vorgesehen, stattdessen habe er die gesamte Datei ausdrucken und per Post verschicken müssen. Der Petent rechnete vor, dass bei 31 Heimatschutzkompanien mit je 100 Männern und Frauen jeweils acht Blätter, ins-gesamt 24.800 Blatt Papier ausgedruckt werden müssen. Er vermutet, dass diese dann vor Ort eingescannt und vernichtet würden.Erfreulicherweise gibt es aber positive Entwicklungen, wie zum Beispiel die noch in der Entwicklung befindliche Smartphone-App „Meine Reserve“. Deren Ziel ist es, den Heranziehungsprozess papierlos mittels eines digitalen Endgerätes abzubilden. Hierdurch erhalten Reservistinnen und Reservisten die Möglichkeit, von der Suche nach verfügbaren Dienstleistungsmöglichkeiten (vergleichbar einer Stellenbörse) über die Abgabe einer Interessensbekundung und dem Hochladen von Dokumenten bis hin zur Heranziehung zum Reservistendienst alle Schritte digital durchzuführen. Dieses Angebot soll die Attraktivität des Reservistendienstes steigern, in dem für alle Beteiligten der Aufwand im Bearbeitungsprozess reduziert wird. Nach Einschätzung der Bundeswehr wird die fertige App jedoch nicht vor dem Jahr 2026 zur Verfügung stehen. In der Folge sei dann geplant, diese App mit der bereits bestehenden Anwendung für die Unterhaltssicherung „USG-Online“ zu verknüpfen. Das hebt Synergien, da „USG-Online“ mittlerweile eine Nutzungsquote von mehr als 30 Prozent hat – mit steigender Tendenz. Die App „Meine Reserve“ ist ein wesentliches Element zur Digitalisierung der Heranziehung. Es wäre aber wünschenswert, die Einführung zu beschleunigen, um möglichst schnell eine Erleichterung im Sinne der Reservistendienst-Leistenden zu erreichen.“ (WBdBT-Bericht 2023, S. 143 ff. – Ziff. 19/Digitalisierung — Stabs- und Verwaltungsprozesse)