Die Bundesnetzagentur hat am 13. Mai 2024 einen Konsultationsentwurf zur übergangsweisen Verlängerung der Nutzungsrechte für Mobilfunkfrequenzen bis 2030 veröffentlicht.
Die Frequenznutzungsrechte in den Bereichen um 800, 1.800 und 2.600 MHz, welche Ende 2025 auslaufen, sollen um fünf Jahre verlängert werden. Ziel ist es, die Laufzeiten dieser Nutzungsrechte mit später auslaufenden Nutzungsrechten anzugleichen. Damit können in einem weiteren Schritt mehr Frequenzen vergeben und damit regulierungsbedingte Knappheiten vermieden werden. Zudem können Marktentwicklungen in ein späteres Verfahren einbezogen werden und ein größerer Vergaberahmen bietet den Telekommunikationsunternehmen mehr Möglichkeiten, Zugang zum Frequenzspektrum zu erhalten.
Die Verlängerung der Nutzungsrechte soll mit Auflagen zum weiteren Ausbau der Mobilfunknetze flankiert werden. Zudem beabsichtigt die Bundesnetzagentur, die Verlängerung der Nutzungsrechte mit Regelungen zur Förderung des Wettbewerbs zu versehen. Ein wettbewerbliches Verfahren zur weiteren Vergabe derr Frequenznutzungsrechte in den Bereichen um 800, 1.800 und 2.600 MHz will die Bundesnetzagentur zu einem späteren Zeitpunkt durchführen.
Gelegenheit zur Stellungnahme zum Konsultationsentwurf zu dieser übergangsweisen Verlängerung der Nutzungsrechte für diese Mobilfunkfrequenzen besteht für die Telekommunikationsunternehmen bis zum 8. Juli 2024.
Lesen Sie hier die Pressemitteilung der Bundesnetzagentur zur Verlängerung der Nutzungsrechte für Mobilfunkfrequenzen
Den Konsultationsentwurf zur übergangsweisen Verlängerung der Nutzungsrechte für Mobilfunkfrequenzen bis 2030 finden Sie hier “Konsulationsentwurf”