Nach Vorstellung der Bildtafeln zur Demobilisierung der Nachrichtentruppe (1918/19) und zu ihrer Gliederung im “Übergangsheer“ (1919/20) wird die Serie zu o.a. Bildtafelausstellung mit der Vorstellung der Bildtafeln zur Nachrichtentruppe in der Reichswehr (1921 — 1932) fortgesetzt.
Oberst a.D. Peter Uffelmann
Die im Oktober 1919 bestehenden 43 Nachrichten-Abteilungen (NachrAbt) in den gemischten Brigaden der „Vorläufigen Reichswehr“, waren ab 1. Oktober 1919 aufgrund der Bestimmungen des Versailler Vertrages zur Reduzierung der Gesamtpersonalstärke der Reichswehr auf 100.000 in jeweils eine NachrAbt bei den im sogenannten „Übergangsheer“ verbleibenden 20 Brigaden mit einer „Fernsprech-Abteilung“, einem Brieftaubenschlag und einer „Abhör- bzw. Horch-Abteilung“ sowie zusätzlich fünf Nachrichten-Kompanien (NachrKp) auf Regimentsebene (3x InfRgt sowie je 1x Kav- und ArtRgt) umgebildet worden – siehe Bildtafel 23 unten links. Die Ablehnung einer Erhöhung der Gesamtpersonalstärke der Reichswehr auf 200.000 durch die alliierten Siegermächte des 1. Weltkriegs hatte dann u.a. auch zu einer weiteren Reduzierung auf 10 NachrAbt bis Oktober 1920 und schließlich auf sieben Divisions-NachrAbt ab 1. Oktober 1920 geführt.
Bild: Führungsorganisation der Reichswehr ab Januar 1921 (ohne KavDiv)
Im Zuge dieses Umgliederungsprozesses waren dabei ab Sommer 1920 schrittweise meist zwei NachrAbt zusammengelegt worden, in zwei Fällen auch drei – siehe Bildtafel 23 oben rechts: Bis zum 01. Oktober 1920 wurden z.B. die Brigade-NachrAbt 3 und 15 (in Potsdam und Berlin) zur NachrAbt 3 zusammengeführt, die am 01. Januar 1921 durch die Übernahme von Teilen der aufgelösten NachrAbt 5 (Frankfurt/O.) ihre endgültige Gliederung und Stärke als 3. (preuß.) NachrAbt der 3. Division erlangte. Die 4. Division dagegen erhielt ihre NachrAbt durch schrittweise Zusammenführung von sechs Brigade-NachrAbt (6, 8, 4, 16, 12 und 19) zu drei NachrAbt im Herbst 1920 (8, 4 und 19) und nach deren Zusammenfassung zu Jahresbeginn 1921 in Dresden zur 4. (sächs.) NachrAbt.
Diese verbleibenden sieben Divisions-NachrAbt gliederten sich ab Januar 1921 in jeweils zwei gemischte – d.h. mit allen Nachrichtenmitteln ausgestattete, teilmotorisierte – d.h. z.T. motorisierte und z.T. noch bespannte – NachrKp mit jeweils vier Zügen:
- zwei gemischte Nachrichtenzüge mit allen Nachrichtenmitteln (Fernsprech‑, Funk- und Blinktrupps);
- ein Brieftaubenzug in der 1. NachrKp bzw. ein Horchzug in der 2. NachrKp;
- ein Fahrerzug.
Bild: Gliederung der Divisions-NachrAbt ab Januar 1921
Wieso nicht die im 1. Weltkrieg bewährte Aufteilung in Fernsprech- und Funkkompanien bzw. ‑züge beibehalten wurde, ist aus den u.a. Quellen nicht nachvollziehbar – dort heißt es lediglich, daß „ … man auf die bewährte Trennung … (hatte) verzichten müssen.“ bzw. „Die Unterscheidung … aufgehoben (wurde).“ – was übrigens ab Oktober 1929 u.a. aufgrund der dadurch verursachten Ausbildungsschwierigkeiten auf Kompanie- und Zugebene wieder rückgängig gemacht wurde.
Bild:
Die 1. Kompanie der 3. (Preuß.) NachrAbt in Paradeaufstellung
Die Taubenschläge der Brieftaubenzüge befanden sich jeweils an wichtigen Standorten der Divisions- bzw. Wehrkreisbereiche, von wo aus regelmäßige Ausbildungsflüge zur Entlastung der Fernsprechverbindungen zwischen den verschiedenen Standorten durchgeführt wurden.
Die Horchzüge waren in ähnlicher Form ab Mitte 1921 zunächst den ingesamt 11 Festen Funkstellen der sieben NachrAbt in den Wehrkreisbereichen zugeordnet, was sich aber aufgrund des ständigen Personalwechsels zwischen Funkverbindungs- und Funkhorchdienst als nachteilig erwies, weshalb ab 1925 sechs Feste Horchstellen unter völliger, auch örtlicher Trennung von den Festen Funkstellen gebildet wurden – siehe unten: Horchdienst.
Die Kavalleriedivisionen (KavDiv) und die Regimenter bzw. Bataillone aller anderen Truppengattungen durften aufgrund der Bestimmungen des Versailler Vertrages zwar nicht über Nachrichten-Truppenteile bzw. ‑Teileinheiten verfügen, bildeten aber „Truppennachrichten-Truppenteile bzw. ‑Teileinheiten“ aus reichlich vorhandenem Stabspersonal, das nicht der Nachrichtentruppe (NachrTr) angehörte, auch nicht durch diese ausgebildet wurde und welches durch zivile Schreibkräfte ersetzt wurde. So schafften sich die KavDiv jeweils eine (Truppen-) Nachrichtenschwadron und die Regimenter bzw. Bataillone aller anderen Truppengattungen jeweils einen (Truppen-) Nachrichtenzug (NachrZg). Ab Oktober 1928 wurden dann bei den 18 Reiter-Regimentern etatmäßige NachrZg aufgestellt.
Die dazu erforderlichen Nachrichtenmittel wurden den sogenannten „Divisions-Nachrichtengerätesätzen“ – u.a. Fernsprech‑, Funk- und Blinktrupps – entnommen, die gemäß den Bestimmungen des Versailler Vertrages eingelagert waren und den Truppenteilen zeitlich befristet zugeteilt werden durften. Dieses Verfahren setzte bereits entsprechend ausgebildetes Personal voraus, was jedoch aufgrund der langen Dienstzeit von 12 Jahren kein Problem war.
Auch eine eigene Truppenschule war der NachrTr gemäß den Bestimmungen des Versailler Vertrages nicht gestattet – man behalf sich bei der fachlichen Ausbildung der Nachrichtenoffiziere mit einer der Artillerieschule in Jüterbog unterstellten Inspektion.
In den Divisionsstäben bzw. Wehrkreiskommandos und in den Reichswehr-Gruppenkommandos war die NachrTr durch einen Nachrichten-Stabsoffizier („Stonach“) vertreten, der für Nachrichtenverbindungen sowie Ausbildung und Ausstattung mit Nachrichtengerät verantwortlich war.
Dem „Stabsoffizier der Nachrichtentruppe“ in einem Divisionsstab („Divstonach“) unterstanden dazu im Oktober 1931 je ein
- Landesverteidigungsoffizier („L‑Offz“) für personelle Mobilmachungsvorbereitungen und Organisation der Nachrichtenverbindungen;
- Technischer Oberinspektor für
- Nachrichtengerät der Truppennachrichten-Truppenteile und ‑Teileinheiten;
- Wehrkreis- und Standort-Fernsprechvermittlungen;
- Gebührenfragen;
- Beschaffung von Nachrichtenausrüstung und ‑material;
- Führer der Festen Funkstelle
- ggf. Festungs-Nachrichtenoffizier.
Die „Höheren Stabsoffiziere der Nachrichtentruppe“ in den Reichswehr-Gruppenkommandos („Grustonach“) waren zuständig für
- Regelung von Einrichtung und Instandhaltung der Nachrichtenverbindungen in den Gruppenbezirken im Benehmen mit den zuständigen Oberpostdirektionen;
- Mitwirkung bei Bearbeitung von Nachrichtenmitteln der Landesverteidigungsanlagen;
- Leitung des Horch- und Chiffrierdienstes in den Gruppenbezirken (nur bis 1925).
Der Inspekteur der Nachrichtentruppe (seit August 1920, bis dahin „Chef des Nachrichtenwesens“ bzw. „Chef der Nachrichtenabteilung“) war bis 1927 dem Chef der Heeresleitung im Reichswehrministerium unmittelbar unterstellt, danach dem Chef des Wehramtes. Die Inspektion der Nachrichtentruppe („In7“) umfasste fünf Offiziere sowie mehrere Beamte und war verantwortlich für die Ausbildung der NachrTr an Nachrichtenmitteln, für das Nachrichtenwesen in der Landesverteidigung sowie bis 1925 auch für die Gesamtleitung des Horchdienstes.
Bild:
Inspektion der Nachrichtentruppe („In7“) ab Januar 1921
Im (Heeres-)Waffenamt gab es für alle technischen und Ausrüstungsfragen eine „Nachrichtenabteilung“ („WAPrW7“), die für die Prüfung neuer Nachrichtenmittel zuständig war. Für Beschaffung und Nachschub von Nachrichtenmitteln waren dagegen jeweils eine zentrale Beschaffungs- und Nachschubabteilung verantwortlich.
Aufgrund der entscheidenden Rolle von Aufklärung für die in Stärke und Ausrüstung durch die Bestimmungen des Versailler Vertrages beschränkte Reichswehr, die zudem nicht über Luftstreitkräfte verfügen durfte, wurde die im 1. Weltkrieg bewährte Funkaufklärung aufgrund der Bestimmungen des Versailler Vertrages als sogenannter „Horchdienst“ weitergeführt, weil in den NachrAbt eine „Abhör-Abteilung“ (s.o.) zugestanden worden war. Ab Mitte 1921 bis 1924 erfolgte dieser „Horchdienst“ zunächst provisorisch durch die den ingesamt 11 Festen Funkstellen zugeordneten Horchzüge der sieben NachrAbt in den Wehrkreisbereichen, deren Erfassung fremder Heeres-Funkverkehre durch die Referenten für Nachrichtenaufklärung und zugleich Auswerteoffiziere bei den „Höheren Stabsoffiziere der Nachrichtentruppe“ in den Reichswehr-Gruppenkommandos sowie insgesamt durch die Inspektion der Nachrichtentruppe („In7“) im Reichswehrministerium gesteuert und ausgewertet wurde.
Bild:
Organisation des provisorischen Horchdienstes
Ab 1925 wurden jedoch u.a. auch aufgrund der o.a. Personalprobleme sechs organisatorisch und örtlich getrennte Feste Horchstellen gebildet:
- Breslau )
- Frankfurt/Oder ) „Ost-Aufklärung“ (poln., russ. u. tschechoslowak. Fu-Verkehr)
- Königsberg )
- München [1] )
- Münster ) „West-Aufklärung“ (britischer und französischer Funkverkehr)
- Stuttgart )
Diese waren mit den für die Führung der Feindlage und Aufklärung zuständigen Abwehrstellen der entsprechenden Wehrkreiskommandos auf Zusammenarbeit angewiesen, während ihre Erfassung fremder Heeresfunkverkehre nun durch die „Chiffrierstelle“ der Abwehr-Abteilung im Reichswehrministerium und eine zwischengeschaltete Haupthorchstelle bzw. Horchleitstelle mit Zentralauswertung in Berlin gesteuert und ausgewertet wurde. Leiter der „Chiffrierstelle“ war u.a. von Ende 1928 bis Anfang 1931 der damalige Major Erich Fellgiebel.
Diese Festen Horchstellen hatten zunächst Zugstärke (1/3/15/19 + fünf Horchfunkerinnen und drei Dolmetscher) und waren mit den bereits 1920 eingeführten Funkempfängern E 226 X für den Lang‑, Mittel- und Grenzwellen-Frequenzbereich (15 — 2.000 kHz) ausgestattet, ab 1928 auch mit dem Tornisterempfänger Spez. 445 Bs (100 — 6.670 kHz) oder dem sogenannten „Novodyn“-Empfänger (60 — 6.000 kHz) für zusätzlichen Kurzwellenempfang. Bereits in 1926 lösten von der Marine übernommene, mobil einsetzbare Rahmenpeiler Spez 144 N (75 — 1.000 kHz) die seit 1925 für einfachere Richtungsbestimmung genutzten ortsfesten Marine-Peilgeräte E 326 N (250 — 667 kHz) ab.
Anfangs lag der Schwerpunkt des Horchdienstes bei Aufklärung der fremden Heeresfunkverfahren als Grundlage einer Betriebsauswertung, später kamen auch Verkehrsauswertung, ggf. Entzifferung und Inhaltsauswertung dazu. Für fremde Flottenfunkverkehre war dagegen der „Beobachtungsdienst“ („B‑Dst“) der Marine zuständig. Zur Ergänzung der Aufnahme fremder, insbesondere nicht mitlesbarer Heeresfunkverkehre bei Übungen und Manövern wurde durch die Horchstellen ab 1928 der Peildienst durch Nutzung von ortsfesten „Umgebungspeileinsatzpunkten“ (UPEP) zur Ausbildung sowie grenznahen, ortsfesten „Grenzpeileinsatzpunkten“ (GPEP) zum Peileinsatz bei ausländischen Manövern in Grenznähe ausgebaut, um aus den ermittelten Ortungen von Funkstellen und den Ergebnissen der Verkehrsauswertung ihren Ablauf aufzuklären. Die Erfassung russischer und britischer Heeresfunkverkehre blieb dabei jedoch aufgrund der großen Entfernungen zunächst sehr schwierig und verbesserte sich erst nach zunehmender Nutzung von Kurzwellen-Funkgeräten, deren Abstrahlung über Raumwelle erfasst werden konnte.
Darüber hinaus führten die Einschränkungen bei der Erfassung fremder Heeresfunkverkehre bei Übungen und Manövern durch die ortsfesten Horchstellen und „Grenzpeileinsatzpunkte“ sowie die verstärkte Einführung und Nutzung von Funkgeräten auch auf unterer taktischer Ebene zu Überlegungen und Forderungen, den Horchdienst auch beweglich einsetzen zu können. Bei der, der Artillerieschule in Jüterbog unterstellten Inspektion wurde deshalb ab 1930 durch Bereitstellung von neu entwickelten Kraftfahrzeugen für Funkempfang- und ‑peilung sowie Auswertung sowie durch Personalabgaben der Festen Horchstellen zunächst ein mobiler Horchzug, dann eine motorisierte Versuchs-Horchkompanie (10[2]/250[3]/260) gebildet, die wie folgt gegliedert war:
- Langwellen-Horchzug (je drei Funkempfangs- und ‑peiltrupps);
- zwei Mittelwellen-Horchzüge (je ein Funkempfangstrupp und drei ‑peiltrupps);
- Auswertetrupp;
- Nachrichtenverbindungstrupp;
- Krad-Meldestaffel;
und die zunächst auch noch direkt der „Chiffrierstelle“ der Abwehr-Abteilung im Reichswehrministerium und der zwischengeschalteten Haupthorchstelle bzw. Horchleitstelle mit Zentralauswertung in Berlin unterstellt war.
Haupterkenntnis aus dem erstem beweglichen Einsatz dieser Versuchs-Horchkompanie bei einem eigenen Manöver mit Volltruppe in 1932 war, daß insbesondere die Kommandierung und Rückmeldung der Peilstellen bei einer Peilbasisbreite von bis zu ca. 200 km für den Langwellenbereich schwierig ist, aber auch die Meldungen von der Auswertestelle abgesetzter Funkempfangsstellen für den Mittelwellenbereich. Darüber hinaus ergab sich, daß aufgrund der Peilbasisbreite eine Unterstellung auf Divisions- oder Korpsebene und damit Bindung an deren Grenzen unzweckmäßig war, sondern mindestens auf Armee-Ebene erforderlich ist.
Quelle:
Tafel 23 und 24 der Bildtafelausstellung “Fernmeldetruppen – Gestern und heute”
Weitere Quellen und zusätzliche Informationen zum Thema:
- Das Telegraphen- und Nachrichtenwesen von den Anfängen bis 1939 nach Generalmajor Erich Fellgiebel – in: Telegraphen-/ Nachrichten-/ Fernmeldetruppen und Führungsdienste – Führungsunterstützung seit 1899, Hrsg.: Fernmeldering e.V. 1999 – S. 19 ff.
- Randewig, Kunibert: 50 Jahre Deutsche Heeres-Funk- und Nachrichtenauklärung – Ein Rückblick im Jahre 1964 auf ihre organisatorische Entwicklung von 1914 — 1945, in: Telegraphen-/ Nachrichten-/ Fernmeldetruppen und Führungsdienste – Führungsunterstützung seit 1899, Hrsg.: Fernmeldering e.V. 1999 – S. 39 ff
- Telegraphen-/Nachrichten-/Fernmeldetruppen und Führungsdienste – Führungsunterstützung seit 1899, Hrsg.: Fernmeldering e.V. 1999 – S. 225 ff.
- Recke, Hans-Joachim: Die Entwicklung der Telegraphen- und Nachrichtentruppe, in: Antenne-Sonderausgabe „100 Jahre Fernmeldetruppen“, FmS/FSHElT 1999 – S. 6 ff.
- Fernmeldetruppe und Militär auf der Seite von Oberst a.D. Mil. Historiker Dipl. Ing.oec. Hans-Georg Kampe (†)
- Larsen, Uwe: Meilensteine der Kommunikationstechnik für das Fernmeldewesen des Heeres, in: „Antenne“-Sonderausgabe „100 Jahre Fernmeldetruppen“, FmS/FSHElT 1999 – S. 18 ff.
- Kampe, Hans-Georg: Die Heeres-Nachrichtentruppe der Wehrmacht 1935 — 1945, 1994 – S. 7 ff.
- Goebel, Dieter: Telegraphen-/Nachrichten-/Fernmelde-Truppen – Organisationsdar-
stellung 1830 — 1980, FmS/FSHEloT 1980 - Randewig, Kunibert: Die Organisation der deutschen Nachrichtenaufklärung 1918 — 1945, in: Praun, Albert: Eine Untersuchung über den Funkdienst des russischen, britischen und amerikanischen Heeres im Zweiten Weltkrieg vom deutschen Standpunkt aus, unter besonderer Berücksichtigung ihrer Sicherheit; Neumarkt — St. Veit – 1950
- Heydorn, Volker Detlef: Nachrichtennahaufklärung (Ost) und sowjetrussisches Heeresfunkwesen bis 1945 – Einzelschriften zur militärischen Geschichte des Zweiten Weltkriegs 28, Hrsg.: MGFA 1985 – S. 55 ff.
- Kampe, Hans-Georg: Die Heeresfunkaufklärung der Wehrmacht, Teil 1 – Der organisatorische Wiederaufbau der Funkaufklärung des deutschen Heeres; in: F‑Flagge 2–2015 – S. 48 ff.
- Trenkle, Fritz: Die deutschen Funkpeil- und ‑Horch-Verfahren bis 1945, Hrsg.: AEG-TELEFUNKEN 1981
Wikipedia-Eintrag zu „Bundesstelle für Fernmeldestatistik“ – Außenstellen
[1] ab 1929: Söcking am Starnberger See; ab 1948 bis 2008 Standort der „Horchstelle C“ der „Bundesstelle für Fernmeldestatistik“, d.h. des Bundesnachrichtendienstes
[2] einschließlich Beamte zur Auswertung
[3] Unteroffiziere und Mannschaften